Der Führerschein: So bekommen Sie ihn wieder und sichern ihn auf Dauer.
Wir wollen Sie dabei unterstützen, Ihre Probleme in Sachen Führerschein zu lösen
Ihre Situation
Ihnen wurde der Führerschein entzogen – oder Sie müssen derzeit damit rechnen.
18 Punkte in Flensburg, Straftaten im Straßenverkehr (z.B. Unfallflucht, Alkhoholfahrten) sind Regelfälle dafür, dass der Führerschein entzogen und eine Sperrfrist verhängt wird.
Der Weg zur Führerscheinbehörde
Damit Sie Ihren Führerschein wieder bekommen, müssen Sie einen Antrag bei der Führerscheinstelle stellen. Diese Behörde finden Sie abhängig von Ihrem Hauptwohnsitz in der Verwaltung der kreisfreien Stadt oder im Landratsamt.Sie können und sollten den Antrag 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen. Die Behörde prüft den Antrag und die Vollständigkeit der Unterlagen. Falls alle Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen Sie nach Ablauf der Sperrfrist den Führerschein wieder.
Voraussetzungen für die Neuerteilung des Führerscheins
Der Antrag auf Neuerteilung ist gestellt.
Bitte beachten Sie , dies 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist zu tun, damit der Behörde genügend Zeit zur Bearbeitung bleibt.
Die verhängte Sperrfrist ist abgelaufen (Die Aushändigung des Führerscheins kann frühestens am Tag nach Ende der Sperrfrist erfolgen)
Es dürfen keine Zweifel daran bestehen, dass Sie zum fahren von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Zweifel liegen stets in folgenden Fällen vor:
Bei einer Alkoholfahrt mit mehr als 1,6 Promille Alhohol im Blut oder bei wiederholten Alhoholfahrten oder wiederholtem Führerscheinentzug.
Oder bei 18 Punkten im Verhehrszentralregister in Flensburg oder bei Führerscheinentzug wegen Beräubungsmittelkonsums.